Medienstelle

Neuer Film in der Medienstelle

Masel Tov Cocktail

Dimitri ist Jude in Deutschland. Als er von seinem Mitschüler antisemitisch beleidigt wird und diesem daraufhin die Nase bricht, verlangen plötzlich alle von Dima, dass er sich dafür entschuldigt. Aber ist das gerecht? 

Thema: Judentum, Antisemitismus

Für Klasse 8-13

Filme

DVD-Ausleihe

Die Medienstelle verfügt über einen großen Bestand an DVDs, der kostenfrei zum Verleih angeboten wird. Neben Dokumentations- und Unterrichtsfilmen finden Sie ein breites Spektrum an themenrelevanten Spiel-, Kurz- und Animationsfilmen für den religionspädagogischen Einsatz.

Unsere Filme sind urheberrechtlich abgesichert und dürfen in der Öffentlichkeit zu nicht gewerblichen Zwecken genutzt werden.

In unserem Katalog können Sie sich einen Überblick über unseren Bestand verschaffen.

Darüber hinaus empfehlen wir die kostenfreie Registrierung im Medienportal, um unser digitales Angebot verwenden zu können.

Vermittlung kostenpflichtiger Filmlizenzen

Wenn Sie Filme mal nicht in unserem Bestand finden, vermitteln wir Ihnen die Rechte für nicht gewerbliche öffentliche Filmvorführungen in den Bereichen Schule und katholische und evangelische Institutionen durch das kfw-Bouquet. Die Nutzung erfolgt gemäß dem Bildungsauftrag der vorführenden Institution.

Pro Vorführung berechnen wir Ihnen 33,00 €.

 

Wie können Filmlizenzen über das kfw-Bouquet erworben werden?

  • Sie informieren sich hier, ob der Film vom Katholischen Filmwerk zur Verfügung gestellt wird. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert.
  • Sie füllen das Formular für Ihre Vorführung aus, senden uns dieses zu und erhalten von der Medienstelle eine Genehmigung und Rechnung.
  • Sie können nun Ihre eigene legal erworbene oder geliehene handelsübliche DVD / BluRay zur Vorführung nutzen.

Was sind die Voraussetzungen, um für eine Filmvorführung werben zu dürfen?

  • Keine Werbung mit Filmtiteln in frei zugänglichen Medien (Internet, Zeitung, etc.)
  • Hier finden Sie eine Handreichung des kfw zum Thema Werbung für Filmvorführungen.
  • Keine Open-Air-Veranstaltungen.
  • Es darf kein Eintritt verlangt werden.

Wie ist das jetzt mit der GEMA? Stand 2025

In Filmen ist üblicherweise Musik enthalten. Dies bedeutet, dass Sie bei einer öffentlichen Filmvorführung auch Musik aufführen. Die Rechte der Musik-Autor:innen werden von der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) wahrgenommen.

 

GEMA-Meldung von Filmvorführungen

 

Eventuell fällige Gema-Gebühren für die Musikrechte sind mit der erworbenen Vorführlizenz nicht abgegolten!

 

Ab 1.1.2025 sind kirchengemeindliche Filmvorführungen melde- und kostenpflichtig, da der Rahmenvertrag zwischen GEMA & EKD bzgl. Filmvorführungen in Kirchgemeinden nicht verlängert wurde.

Die Meldung ist ausschließlich über das Online-Meldeportal der GEMA möglich.

Für Schule und Unterricht bestehen entsprechende Rahmenverträge zwischen der GEMA und den Kultusministerien.

Alle anderen Entleiher*innen müssen sich vor der öffentlichen Filmvorführung mit Filmen erkundigen, ob für ihre Einrichtung Pauschalverträge mit der GEMA existieren oder ob eine Einzelanmeldung bei der GEMA notwendig ist.

 

Bitte beachten Sie auch das Außenwerbeverbot.

 

Bei Fragen zu Filmvorführungen können Sie sich gerne an uns wenden. Bei rechtlichen Auskünften würden wir Sie an die jeweils zuständigen Expert:innen weiterverweisen.