In Filmen ist üblicherweise Musik enthalten. Dies bedeutet, dass Sie bei einer öffentlichen Filmvorführung auch Musik aufführen. Die Rechte der Musik-Autor:innen werden von der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) wahrgenommen.
GEMA-Meldung von Filmvorführungen
Eventuell fällige Gema-Gebühren für die Musikrechte sind mit der erworbenen Vorführlizenz nicht abgegolten!
Ab 1.1.2025 sind kirchengemeindliche Filmvorführungen melde- und kostenpflichtig, da der Rahmenvertrag zwischen GEMA & EKD bzgl. Filmvorführungen in Kirchgemeinden nicht verlängert wurde.
Die Meldung ist ausschließlich über das Online-Meldeportal der GEMA möglich.
Für Schule und Unterricht bestehen entsprechende Rahmenverträge zwischen der GEMA und den Kultusministerien.
Alle anderen Entleiher*innen müssen sich vor der öffentlichen Filmvorführung mit Filmen erkundigen, ob für ihre Einrichtung Pauschalverträge mit der GEMA existieren oder ob eine Einzelanmeldung bei der GEMA notwendig ist.
Bitte beachten Sie auch das Außenwerbeverbot.
Bei Fragen zu Filmvorführungen können Sie sich gerne an uns wenden. Bei rechtlichen Auskünften würden wir Sie an die jeweils zuständigen Expert:innen weiterverweisen.