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Schutzkonzept der Arbeitsstelle Religionspädagogik

Vorwort

Um das Wohl der uns anvertrauten Menschen zu schützen, hat die Oldenburgische Kirche 2021 ein Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt sowie ein entsprechendes Rahmenschutzkonzept verabschiedet. Letzteres dient der Erarbeitung eines einrichtungsspezifischen Schutzkonzeptes, welches wir für die Arbeitsstelle Religionspädagogik veröffentlichen. 
An der Erarbeitung des Schutzkonzeptes waren alle Teammitglieder der Arbeitsstelle Religionspädagogik beteiligt.

 

Ein Schutzkonzept ist keineswegs statisch und festgeschrieben zu verstehen. Deshalb sehen sich die Teammitglieder der Arbeitsstelle Religionspädagogik in der Verantwortung für die kontinuierliche Überprüfung und Aktualisierung des Schutzkonzeptes der Arbeitsstelle Religionspädagogik.

 

In der Erarbeitung des Schutzkonzeptes wurden wir begleitet von
Björn Kraemer
Insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz nach §8a SGB VIII

 

Stand: September 2024

 

 

Ansprechpersonen für Fragen des Schutzes vor sexualisierter Gewalt

Kirchliche Ansprechpersonen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene innerhalb der EKD und in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg:

Zentrale Anlaufstelle.help
Unabhängige Information für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und der Diakonie.
Die Zentrale Anlaufstelle.help ist bundesweit kostenlos und anonym erreichbar unter der Rufnummer 0800 5040 112 und per E-Mail an zentrale@No~Spamanlaufstelle.help sowie unter der Internetadresse www.anlaufstelle.help.
Terminvereinbarungen für telefonische Beratungen sind möglich montags von 16:30 bis 18:00 Uhr sowie Dienstag bis Donnerstag von 10:00 bis 12:00 Uhr.


Beraterin für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg

Gina Beushausen, Philosophenweg 1, 26121 Oldenburg, 0441 7701-133, gina.Beushausen@No~Spamkirche-oldenburg.de, www.kirche-oldenburg.de/themen/seelsorge-beratung/sexueller-missbrauch

Meldestelle für sexualisierte Gewalt in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg

Oberkirchenrat Udo Heinen, Philosophenweg 1, 26121 Oldenburg, 0441 7701-151, meldestelle@No~Spamkirche-oldenburg.de

Beauftragte für Prävention von sexualisierter Gewalt in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg

Pfarrerin Julia Neuschwander, Philosophenweg 1, 26121 Oldenburg, 0441 7701-175, julia.Neuschwander@No~Spamkirche-oldenburg.de

 

Weitere Anlaufstellen außerhalb der Kirche

Hilfetelefon Sexueller Missbrauch
Telefon: 0800 2255-530 (bundesweit kostenlos über Handy und Festnetz)

 

Wildwasser (nur Mädchen + Frauen)
Telefon: 0441 16656
Internet: www.wildwasser-oldenburg.de

 

Frauenhaus
Telefon: 0441 47981
Internet: www.frauenhaus-oldenburg.de


Männer WohnHilfe e.V.
Telefon: 0162 8783013
Internet: www.maennerwohnhilfe.de

 

Zartbitter e.V.
Kontakt- und Informationsstelle gegen sexuellen Missbrauch
info@No~Spamzartbitter.de
Internet: www.zartbitter.de

 

 

Verhaltenskodex „Ampel“

Mithilfe des sogenannten Ampelsystems hat das Team der Arbeitsstelle Religionspädagogik angemessenes und wünschenswertes Verhalten beschrieben (grüner Bereich). Außerdem sind die Grenzen im Umgang untereinander gemeinsam festgelegt (roter Bereich) und Verhaltensweisen beschrieben, die nicht gewünscht sind, aber passieren können (gelber Bereich).

Der Verhaltenskodex wurde partizipativ mit den Mitarbeiter*innen entwickelt. Die Mitarbeiter*innen verpflichten sich dazu, die beschriebenen Regeln verbindlich anzuerkennen. Neue Mitarbeiter*innen werden durch die Leitung auf dieses Schutzkonzept und insbesondere die Verhaltensampel hingewiesen. 

 

Dieses Verhalten ist …
… erwünscht und erlaubt

  • Der Handschlag zur Begrüßung kann angeboten und angenommen werden.
  • Bei Seminaren in der Medienstelle wird die Teilung der Gruppe angeboten, um die räumliche Beengtheit vor dem Tresen aufzulösen.
  • Die Mitarbeiter*innen der Medienstelle können den Nutzer*innen das gemeinsame Suchen in den Beständen der Medienstelle anbieten; dies geschieht nur mit ausdrücklicher Zustimmung der jeweiligen Nutzer*in.
  • Die individuellen Bedürfnisse in Bezug auf Nähe und Distanz werden im Team anerkannt, respektiert und reflektiert.
  • Wird in Büros ein 1:1 Gespräch mit geschlossener Tür geführt, wird im Beisein der beteiligten Personen ein weiteres Teammitglied darüber informiert.
  • Befindlichkeiten und Fehlverhalten können im Team offen angesprochen werden. Wir verfolgen eine angstfreie Fehler- und Feedbackkultur.
  • Alle Körperkontakte innerhalb unserer Angebote basieren zu jedem Zeitpunkt auf Freiwilligkeit. Es gibt jederzeit Möglichkeiten, Situationen zu verlassen. Diese werden aktiv kommuniziert.

Schwerpunkt Medien:

  • Wir achten auf eine wertschätzende, gewalt- und diskriminierungsfreie Bildsprache.
  • Vor der Veröffentlichung unterziehen wir Bilder einer verantwortungsvollen Prüfung, nach Möglichkeit nach dem Vier-Augen-Prinzip.
  • Wir prüfen regelmäßig die Einverständniserklärungen zum Datenschutz von Minderjährigen und beachten altersunabhängig die Einverständniserklärungen unserer Nutzer*innen und Teilnehmer*innen.

 

… nur in begründeten Ausnahmefällen erlaubt

  • Nutzer*innen kommen nur in Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung der Mitarbeiter*innen hinter den Tresen.

 

… unter allen Umständen verboten

  • Körperkontakte gegen den Willen der handelnden sowie beteiligten Personen sind untersagt.
  • Weitergabe von Kontaktdaten ist ohne Einverständnis zu unterlassen.
  • Diskrimierendes Verhalten

 

 

Beschwerden und Kritik, Anregungen, Lob und Feedback

Feedback, Kritik und Beschwerden anzuhören und anzunehmen ist ein Zeichen von Respekt, Vertrauen, Wertschätzung und Achtsamkeit gegenüber jeder*jedem anderen. Denn mit jedem Feedback, jeder Kritik und jeder Beschwerde gibt es Anregungen, genauer hinzuschauen und die eigene Arbeit zu verbessern. Darum gehören Feedback, Kritik und die Möglichkeit zur Beschwerde selbstverständlich zu unserer Arbeit und werden im Rahmen unserer Angebote explizit gefordert und eingeübt.

Damit die Nutzer*innen der Angebote der Arbeitsstelle Religionspädagogik die Möglichkeit haben, sich zu beschweren, wenn etwas im Umgang miteinander nicht in Ordnung ist oder sie das Gefühl haben, dass etwas für sie nicht stimmt, bedarf es darüber hinaus klarer und transparenter Beschwerdewege. Diese sollen dazu ermutigen, sich Rat oder Unterstützung zu holen oder gemeinsam mit anderen nach Lösungen zu suchen.Inhaltlich sollen über das Beschwerdeverfahren Fehlverhalten und Grenzüberschreitungen, sei es durch Mitarbeiter*innen der ARP oder Teilnehmer*innen an Veranstaltungen, sowie erlebte Störungen und Irritationen thematisiert werden.

Link zur Feedback-Seite

 

 

Schulungen

  • …  sind alle drei Jahre verbindlich für alle hauptamtlich Mitarbeitenden in der Arbeitsstelle Religionspädagogik.
  • …  fördern eine sensible Haltung und Aufmerksamkeit.
  • …  helfen, die Relevanz des Themas zu verstehen.
  • …  geben Sicherheit im Reflektieren und Handeln.

 

Schulungen nach EKD-Standard werden von dazu qualifizierten Referent*innen durchgeführt und beinhalten Themen wie z. B.

  • Täter*innenstrategien
  • Was tun bei Verdacht?
  • Rechtlicher Hintergrund
  • Schutz- und Risikofaktoren
  • Formen und Anhaltspunkte von sexueller Gewalt
  • Unterstützungsangebote
  • Grundlagen und Weiterentwicklung Schutzkonzept

 

Personalverantwortung

Die Personalverantwortung in der Arbeitsstelle Religionspädagogik wird wahrgenommen …

  • … indem in Stellenausschreibungen auf Gewaltschutz und einen geltenden Verhaltenskodex „Ampel“ hingewiesen wird.
  • … indem im Einstellungsgespräch standardisierte Fragen zum Gewaltschutz gestellt werden.
  • … indem vor Antritt der Stelle auf das Schutzkonzept der Arbeitsstelle Religionspädagogik ausdrücklich hingewiesen wird.
  • … indem die Leitung der Arbeitsstelle Religionspädagogik dem/der künftige*n Stelleninhaber*in vor Aufnahme der Tätigkeit das Schutzkonzept erläutert und Fragen dazu beantwortet.

Diese Maßnahmen sind für alle Mitarbeiter*innen der Arbeitsstelle Religionspädagogik verbindlich. 
Eine Selbstverpflichtung zur Einhaltung dieses Schutzkonzeptes wird von allen Mitarbeitenden unterschrieben. 

 

Interventionspläne

Interventionspläne

  • … geben Handlungsschritte im Verdachtsfall vor.
  • … werden für die jeweilige Einrichtung erstellt und sind allen Mitarbeitenden bekannt.
  • … sind transparent für alle Beteiligten.
  • … sind verbindlich für alle Mitarbeitenden.
  • … geben im Verdachtsfall Sicherheit im Handeln.
  • … dienen dem Schutz aller Beteiligten.

 

Zur Umsetzung vor Ort

Die Arbeitsstelle Religionspädagogik orientiert sich an dem durch die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg im Rahmenschutzkonzept vorgegebenen Interventionsplan. Dieser ist allen Mitarbeitenden bekannt.
Durch Schulungen sowie den regelmäßigen Austausch im Team, u. a. im Rahmen von Teambesprechungen, haben alle Mitarbeitenden eine sensibilisierte Haltung und wissen, wie im Verdachtsfall zu handeln ist.

 

Checkliste bei Verdacht auf sexuelle Gewalt
Interventionsplan Schutzkonzept ELKiO
Meldestelle der ELKiO