Das Unerrichtsfach Religion ist aus vielerlei Gründen ein ganz besonderes Fach. Nicht nur wird es von allen Beteiligten aufgrund der Möglichkeiten und Herausforderungen als besonders angesehen, sondern es hat auch aus rechtlicher Sicht einen Sonderstatus. Das im Grundgesetz verankerte Lehrfach ist „gemeinsame Sache“ von Staat und Kirche (res mixta). Die staatliche Seite sorgt für die Rahmenbedingungen, die Religionsgemeinschaft für die inhaltliche Ausrichtung sowie die Begleitung der Lehrkräfte.
Aus diesem Grund benötigen Lehrkräfte, die das Fach Evangelische Religion an öffentlichen Schulen in Niedersachsen unterrichten, auch eine kirchliche Bestätigung in Form einer Vokation.
Mit der Vokation verpflichten sich die Kirchen der Konföderation, Religionslehrkräfte durch Fortbildungs- und Beratungsangebote zu unterstützen.
Für die Dauer der praktischen Ausbildungsphase ist eine befristete Unterrichtsbestätigung im Vorbereitungsdienst erforderlich. Diese muss, wenn die Schule auf dem Gebiet der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen liegt, bei der Geschäftsstelle der Konföderation beantragt werden.
Alle weiteren Informationen rund um die Vokation erhalten Sie hier.